Wenn der Krampuslauf im Gericht endet

Die Adventszeit steht vor der Tür und mit ihr die traditionellen Krampusläufe. Was für viele ein spannendes Brauchtum ist, endet leider immer wieder mit handfesten Auseinandersetzungen. Auch heuer gibt es in diesem Zusammenhang bereits die erste Negativschlagzeile: Eine Zuschauerin zog einen Krampus so heftig an den Hörnern der Maske, dass dieser verletzt ins Krankenhaus musste.

In solchen Fällen kann es schnell strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen geben. Die Zuschauerin muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung rechnen. Das Opfer kann bereits im Strafverfahren als Privatbeteiligter Schadenersatz fordern oder diesen später in einem eigenen Zivilprozess geltend machen.

Unser Rat: Egal ob Sie Beschuldigte(r) oder Opfer sind, entscheidend ist eine frühzeitige rechtliche Strategie.

Unsere Kanzlei steht Ihnen in beiden Rollen mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl zur Seite. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie kompetente Vertretung und eine klare Strategie suchen.

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