Erbrecht und Verlassenschaft
Kosten- und zeitintensive Erbstreitigkeiten lassen sich oftmals durch im Vorfeld überlegte, sorgfältige und individuelle Gestaltung von Nachfolgeregelungen vermeiden bzw. eingrenzen. Entscheidend ist, dass man dabei nicht nur an ein Testament oder ein Vermächtnis denken soll, sondern auch vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten wie die Errichtung von Übergabs- und Schenkungsverträgen in Kombination mit Erb- und (partiellen) Pflichtteilsverzichtsverträgen zu berücksichtigen sind.
Ausgehend von Ihren familiären- und vermögensrechtlichen Verhältnissen beraten wir Sie umfassend über Ihre individuellen Gestaltungsmöglichkeiten den Nachlass bereits zu Lebzeiten und daher in Ihrem Sinne zu regeln und erstellen wir die hiefür notwendigen Urkunden.
Sie wurden als Kind oder Ehegatte vom Verstorbenen im Testament nicht berücksichtigt oder auf den Pflichtteil gesetzt; sie haben Zweifel an der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung, dann übernehmen wir gerne Ihre Vertretung zur Durchsetzung Ihrer jeweiligen Ansprüche.
Die nachstehend angeführten Themenschwerpunkte sollen Ihnen bereits vorab weitergehende Informationen ermöglichen:
- Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament und Vermächtnis)
- Erbteilsrecht
- Enterbung
- Außerordentliches Erbrecht für Lebensgefährten
- Pflegevermächtnis
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Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie umfassend bei rechtlichen Fragen.