Schadenersatz und Gewährleistung

Gewährleistung bedeutet, dass der Übergeber – meist handelt es sich dabei um den Verkäufer oder Werkunternehmer – verschuldensunabhängig für die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes bzw. Werkes im Zeitpunkt der Übergabe einzustehen hat. Diese Mängel müssen dabei bereits bei der Übergabe bestehen, selbst wenn deren Feststellung erst später erfolgt. Gewährleistungsfälle können daher in nahezu allen Lebensbereichen auftreten. Leider auch bei sehr gängigen und wichtigen Rechtsgeschäften, wie etwa den Kauf eines Fahrzeuges, beim Kauf einer Liegenschaft, bei der Errichtung eines Gebäudes, beim Kauf eines Unternehmens, aber auch beispielsweise beim Kauf von kleineren elektronischen Geräten, etc.

Inwieweit tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, lässt sich oftmals nur anhand der konkreten Vertragslage beurteilen. Dies auch deshalb, weil das Gewährleistungsrecht in vielen Bereichen durch Vertrag abänderbar ist. Entscheidend ist auch, ob es sich bei einem Vertragspartner um Unternehmer oder Verbraucher handelt und um welchen Vertragstyp es sich letztlich handelt.

Das Schadenersatzrecht kann das Gewährleistungsrecht ergänzen und beschränkt sich nicht nur auf Fälle einer mangelhaften Vertragserfüllung, sondern kann auch außerhalb eines Vertragsverhältnisses zur Anwendung gelangen. Als klassischer Anwendungsfall eines derartigen Schadenersatzanspruches ist der Ersatz für den Fahrzeugschaden und für die erlittenen Schmerzen infolge eines Verkehrsunfalles. Aber auch die Haftung aus fehlerhaften Produkten ist zum deliktischen Schadenersatzrecht zu zählen.

Sieht das Gewährleistungsrecht einen verschuldensunabhängigen Anspruch vor, so ist die Voraussetzung für die Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches grundsätzlich ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Schädigers.

Als Anwälte für Schadenersatzrecht beraten wir Sie gerne ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten bei Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. Kontaktieren Sie uns, um Ihr Anliegen näher prüfen zu können.

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