Verkehrs- und Sportunfälle
Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich, insbesondere bei der Geltendmachung, aber auch bei der Abwehr von Ansprüchen. Wir weisen darauf hin, dass von ganz entscheidender Bedeutung für den Ausgang eines Verfahrens es ist den Unfallhergang möglichst genau zu dokumentieren. Es empfiehlt sich auch die Unfallendlage der beteiligten Fahrzeuge zu dokumentieren. Häufig ist die Situation nach Unfällen auch durchaus emotional. Beachten Sie, dass Sie unmittelbar nach dem Unfall keine bindenden Erklärungen, insbesondere auch kein Haftungsanerkenntnis, abgeben. Eine Beurteilung wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt kaum möglich sein. Sollte durch den Unfall Ihre körperliche Unversehrtheit angegriffen worden sein, so besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Schmerzengeldansprüche zustehen, deren Höhe letztlich durch einen medizinischen Sachverständigen ermittelt werden. Wesentlich ist auch dabei die Dokumentation der Unfallfolgen, insbesondere werden dafür die Krankenunterlagen benötigt. Zweckmäßig erscheint auch das Führen eines Tagebuchs über die Schmerzen.
Beschädigte Fahrzeuge sollte grundsätzlich nicht unmittelbar nach dem Unfall repariert werden. Es empfiehlt sich, dass zuerst ein KFZ-Sachverständiger das Fahrzeug befundet und erst im Anschluss daran – sofern dies überhaupt möglich ist – eine Reparatur vorgenommen wird.
Sie sind im Unklaren? Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen persönlich, worauf es bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen ankommt.
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