Maklergebühr neu geregelt – Kommt nun das Bestellerprinzip bzw. das Erstauftraggeber-Prinzip

Österreich zählt zu den Marktführern in Sachen Maklerprovision. Nun wurde ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Maklergesetzes in Begutachtung gegeben.

Der derzeitige Entwurf des Maklergsetz-Änderungsgesetzes setzt sich zum Ziel die Wohnungsmieter nicht durch das Tätigwerden von Immobilienmaklern zusätzlich zu belasten, wenn der Maklervertrag vom Vermieter in Auftrag gegeben worden ist. Es soll also grundsätzlich jene Person für die Maklerprovision aufkommen, die die Leistung des Maklers veranlasst und für diese Tätigkeit ausgewählt hat. Es handelt sich also um ein Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen. In der Praxis wird der Makler zuerst vom Vermieter beauftragt. Nur für den Fall, dass der Mieter den Makler beauftragt hat und daraufhin eine Wohnung vermittelt wird, für die der Makler nicht schon vorher mit der Vermittlung beauftragt war, trifft das Erstauftraggeberprinzip auf den Mieter zu.

Tatsächlich sind über 100 Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf eingegangen. Unklar ist daher, ob es dadurch noch zu Nachbesserungen kommt. Das Inkrafttreten der Änderungen ist für Anfang 2023 geplant. Wir werden an dieser Stelle natürlich wieder darüber berichten.

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