Erst Rekordhitze, dann Rekordunwetter – Was tun im Schadensfall?

Im Juni verging kaum ein Tag, an dem nicht irgendwo ein neuer Hitzerekord aufgestellt worden ist. Auf heiße Tage folgen jedoch zumeist Unwetter, die zunehmend extremer ausfallen. Damit Sie für den Fall von Schäden von der Versicherung eine Entschädigung erwarten können, haben wir hier einige Tipps für Sie:

  • Bei einer Unwetterwarnung sind Vorkehrungen zu treffen. Sie sollten Türen und Fenster schließen. Im Außenbereich befindliche Gegenstände wie etwa Gartenmöbel, Trampoline, Gartenwerkezeuge, sollten verräumt werden. Markisen sollten ein- und Raffstores sollten hochgefahren werden. Vorab hat der Versicherungsnehmer alle zumutbaren Sicherungsvorkehrungen zu treffen.

  • Nach Eintritt eines Unwetterschadens hat unverzüglich eine Schadensmeldung an die Versicherung zu erfolgen.

  • Wichtig ist es, den Schaden zu dokumentieren. Erstellen Sie Fotos und Videos.

  • Sichern Sie die Schadenstelle ab und sorgen Sie dafür, dass der Schaden nicht vergrößert wird. zB Keller auspumpen, Löcher im Dach abdecken.

  • Aber Vorsicht: Entsorgen Sie nicht vorschnell kaputte Gegenstände.

  • Am besten wird die weitere Vorgehensweise schriftlich mit dem Versicherer abgesprochen zB wer beauftragt einen Handwerker, wann kommt ein Sachverständiger zur Begutachtung.

Mit diesen Tipps sind Sie gut gerüstet. Sollten Ihre Versicherungsleistungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden, können Sie sich gerne an uns wenden. Auch für allgemeine Fragen im Bereich Versicherungsrecht sind wir der richtige Ansprechpartner.

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